Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen
Als schwerbehindert gilt man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) nachgewiesenermaßen 50 % oder mehr beträgt. Je nach Einstufung des Grades einer Behinderung werden beispielsweise Fahrtkosten übernommen oder kann der öffentliche Nahverkehr unentgeltlich genutzt werden. Weitere Vorteile eines Schwerbehindertenausweises aufgrund der Hämophilie können sein:
- Besonderer Kündigungsschutz (§§ 85 ff. SGB IX)
- Begleitende Hilfen im Berufsleben (§ 33 ff. SGB IX)
- 5 Tage mehr Urlaub (§ 125 SGB IX)
- Arbeits- und Berufsförderung durch die Agentur für Arbeit (SGB III, Arbeitsförderungsgesetz)
- Befreiung von Studiengebühren, evtl. Bevorzugung bei der Vergabe von Zimmern in Studentenwohnheimen (Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Studentenwerk der jeweiligen Universität/FH oder in der Broschüre „Studium und Behinderung"; beziehbar über www.studentenwerke.de)
- Abschlagsfrei 2 Jahre früher in Rente/Pension
- Vergünstigungen bei der Einkommenssteuer
Darüber hinaus bieten viele Freizeiteinrichtungen sowie Museen, Schwimmbäder und Kinos Vergünstigungen für Besitzer eines Schwerbehindertenausweises an. Die Frage, ob ein Schwerbehindertenausweis infrage kommt und ob er sich eher als hinderlich oder hilfreich für die Bewältigung von Alltag, Ausbildung und Beruf erweist, obliegt natürlich der persönlichen Entscheidung. Einen Schwerbehindertenausweis können Sie beim zuständigen Versorgungsamt beziehungsweise Landesamt beantragen. Die für den Schwerbehindertenausweis zuständigen Behörden, nach Bundesländern sortiert, finden Sie unter:
www.integrationsaemter.de/versorgungsaemter/557c/index.html
Der Schwerbehindertenausweis ist gegliedert in Grad der Behinderung (GdB) und in Merkzeichen. Für die Hämophilie gelten folgende Richtlinien (Schwerbehindertenrecht SGB IX):
Leichte Form
mit Restaktivität von antihämophilem Globin (AHG) über 5 %
GdB 20
Mittelschwere Form mit 1-5 % AHG
mit seltenen Blutungen
mit häufigen (mehrfach jährlichen) ausgeprägten Blutungen
GdB 30-40
GdB 50-80
Schwere Form
mit weniger als 1 % AHG
GdB 80-100
Folgen von Blutungen werden zusätzlich bewertet.
Je nach Höhe des Grades der Behinderung kann man zudem jährlich einen Pauschalbetrag steuerlich geltend machen (Behinderten-Pauschalbetrag):
GdB von
25-30
€ 310
35-40
€ 430
45-50
€ 570
55-60
€ 720
75-80
€ 1.060
85-90
€ 1.230
95-100
€ 1.420
Den für den Ausweis nötigen Antrag können Sie entweder zunächst formlos oder mit einem Antragsformular stellen. Einige Versorgungsämter bieten bereits die Möglichkeit an, den Antrag online auszufüllen. Wird der Antrag genehmigt, so wird ein Ausweis mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu fünf Jahren ausgestellt.
www.einfachteilhaben.de/DE/StdS/Schwerbehinderung/GdB_Ausweis/ausweis_node.html
Die gesetzlichen Regelungen zum Schwerbehindertenausweis sind in der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) zu finden:
www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Home/stds_node.html
Die Bearbeitung des Antrages kann bis zu sechs Monate dauern. Gegen den Bescheid kann innerhalb von vier Wochen Einspruch erhoben werden.