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Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen

Dank adäquater Therapieoptionen können Hämophile heutzutage ein nahezu normales Leben führen. Dennoch stellt die Erkrankung Betroffene und ihre Angehörigen vor einige Herausforderungen, auch aus finanzieller Sicht. Der Schwerbehindertenausweis kann helfen, einige Nachteile auszugleichen.

Als schwerbehindert gilt man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) nachgewiesenermaßen 50 % oder mehr beträgt. Je nach Einstufung des Grades einer Behinderung werden beispielsweise Fahrtkosten übernommen oder kann der öffentliche Nahverkehr unentgeltlich genutzt werden. Weitere Vorteile eines Schwerbehindertenausweises aufgrund der Hämophilie können sein:

  • Besonderer Kündigungsschutz (§§ 85 ff. SGB IX)
  • Begleitende Hilfen im Berufsleben (§ 33 ff. SGB IX)
  • 5 Tage mehr Urlaub (§ 125 SGB IX)
  • Arbeits- und Berufsförderung durch die Agentur für Arbeit (SGB III, Arbeitsförderungsgesetz)
  • Befreiung von Studiengebühren, evtl. Bevorzugung bei der Vergabe von Zimmern in Studentenwohnheimen (Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Studentenwerk der jeweiligen Universität/FH oder in der Broschüre „Studium und Behinderung"; beziehbar über www.studentenwerke.de)
  • Abschlagsfrei 2 Jahre früher in Rente/Pension
  • Vergünstigungen bei der Einkommenssteuer

Darüber hinaus bieten viele Freizeiteinrichtungen sowie Museen, Schwimmbäder und Kinos Vergünstigungen für Besitzer eines Schwerbehindertenausweises an. Die Frage, ob ein Schwerbehindertenausweis infrage kommt und ob er sich eher als hinderlich oder hilfreich für die Bewältigung von Alltag, Ausbildung und Beruf erweist, obliegt natürlich der persönlichen Entscheidung. Einen Schwerbehindertenausweis können Sie beim zuständigen Versorgungsamt beziehungsweise Landesamt beantragen. Die für den Schwerbehindertenausweis zuständigen Behörden, nach Bundesländern sortiert, finden Sie unter:

www.integrationsaemter.de/versorgungsaemter/557c/index.html

Der Schwerbehindertenausweis ist gegliedert in Grad der Behinderung (GdB) und in Merkzeichen. Für die Hämophilie gelten folgende Richtlinien (Schwerbehindertenrecht SGB IX):

Leichte Form

mit Restaktivität von antihämophilem Globin (AHG) über 5 %



GdB 20


Mittelschwere Form mit 1-5 % AHG 

mit seltenen Blutungen

mit häufigen (mehrfach jährlichen) ausgeprägten Blutungen 

 


GdB 30-40

GdB 50-80


Schwere Form

mit weniger als 1 % AHG




GdB 80-100

Folgen von Blutungen werden zusätzlich bewertet.

Je nach Höhe des Grades der Behinderung kann man zudem jährlich einen Pauschalbetrag steuerlich geltend machen (Behinderten-Pauschalbetrag):

GdB von

25-30

€ 310

 

35-40

€ 430

 

45-50

€ 570

 

55-60

€ 720

 

75-80

€ 1.060

 

85-90

€ 1.230

 

95-100

€ 1.420

Den für den Ausweis nötigen Antrag können Sie entweder zunächst formlos oder mit einem Antragsformular stellen. Einige Versorgungsämter bieten bereits die Möglichkeit an, den Antrag online auszufüllen. Wird der Antrag genehmigt, so wird ein Ausweis mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu fünf Jahren ausgestellt. 

www.einfachteilhaben.de/DE/StdS/Schwerbehinderung/GdB_Ausweis/ausweis_node.html

Die gesetzlichen Regelungen zum Schwerbehindertenausweis sind in der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) zu finden:

www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Home/stds_node.html

Die Bearbeitung des Antrages kann bis zu sechs Monate dauern. Gegen den Bescheid kann innerhalb von vier Wochen Einspruch erhoben werden.

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